Mahngebühren in Höhe von 8.000 Euro sollte ein
59-Jähriger begleichen, nachdem er am 07.01.2015 auf seinem
Mobiltelefon angerufen worden war. Er blieb misstrauisch und ging zur
Polizei.
Die unbekannte Anruferin gab sich als Mitarbeiterin der
Staatsanwaltschaft Frankfurt aus. Der Angerufene habe 2013
telefonisch eine Spielekonsole erworben, diese jedoch nie bezahlt, so
dass jetzt Mahngebühren im vierstelligen Bereich fällig wären. Man
könne sich jedoch auch außergerichtlich einigen. Hier würde der
Geldbetrag deutlich geringer ausfallen, da keine Gerichtskosten
entstünden.
Ohne auf die Forderungen einzugehen, beendete der 59-Jährige das
Gespräch, zumal er nie eine Spielekonsole auf diesem Weg gekauft
hatte. Weitere Anrufe, die er nicht entgegennahm, folgten.
Bei der Überprüfung der Rufnummer stellte sich heraus, dass es
sich tatsächlich um die Telefonnummer der Staatsanwaltschaft
Frankfurt handelte. Von hier aus erfolgten jedoch keine Anrufe dieser
Art.
Das Phänomen, unter einer anderen Identität bzw. Telefonnummer
anzurufen, nennt sich "Call ID Spoofing" (so genannte
Anrufertäuschung). Das Telefonieren via Internet macht diese Masche
möglich. Anstatt der Originalrufnummer wird die vom Täter ausgesuchte
oder vorher im Internet erworbene Rufnummer übertragen. Betrüger
nutzen dies, um sich vertrauliche Informationen zu beschaffen oder,
wie in diesem Fall, ihr Opfer unter Druck zu setzen und zu Zahlungen
zu nötigen. Die Betrüger sind sprachlich gut geschult und nutzen
offizielle Rufnummern von Staatsanwaltschaften, Finanzämtern,
Polizeidienststellen oder auch Rechtsanwaltskanzleien.
Daher rät die Polizei, am Telefon niemals persönliche Daten
preiszugeben oder aufgrund eines Anrufes eine Überweisung zu tätigen,
sondern den Anruf zu beenden. Im Zweifelsfall kann man sich
anschließend selbst bei der entsprechenden Behörde über den
"angeblichen" Sachverhalt erkundigen.
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